Juristische News
Relevante News und Aktuelles aus der Fachwelt von Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert in Salzburg.
Gesellschaftsrecht
Zeichnung eines Geschäftsführers | 14.12.22
Wer als Geschäftsführer einer GmbH als Person ohne Gesellschaftszusatz zeichnet, erweckt im Zweifel den Eindruck, er habe sich persönlich verpflichtet. Nur wenn der Vertragspartner keinen Zweifel haben konnte, dass der andere mit dem Willen handelt, die Gesellschaft zu vertreten, bleibt die formale Bezeichnung ohne Relevanz.
Erwachsenenschutzrecht
gerichtliche Weisung an Erwachsenenvertreter | 23.11.22
Das Gericht kann dem Erwachsenenvertreter die Weisung erteilen, dem Betroffenen einen bestimmten Geldbetrag aus dem laufenden Einkommen iSd § 258 Abs 2 ABGB für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens zu überlassen.
Sachenrecht
Wegerecht | 21.11.22
Die Auslegung, dass ein für die Land- und Almwirtschaft eingeräumtes Wegerecht nicht jene Wegenutzung deckt, die durch einen Gastronomiebetrieb auf der Alm in Form einer Almausschank veranlasst ist, ist vertretbar.
Sachenrecht
Kostentragung des Servitutsberechtigten | 07.11.22
Eine Servitut kann gem § 482 ABGB nur zum Dulden oder Unterlassen verpflichten. Daraus ist abzuleiten, dass mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung sowohl die erstmalige Herstellung als auch die Erhaltung dem Servitutsberechtigten obliegt. Er bestimmt im Rahmen seines Rechts grundsätzlich auch, wie die Herstellung und Erhaltung erfolgt.
Mietrechtsgesetz
Kündigung d. Mieter | 19.10.22
Gem § 29 Abs 2 MRG hat der Mieter das Recht, einen befristeten Wohnungsmietvertrag nach Ablauf eines Jahres jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen. Dies ist so zu verstehen, dass die Kündigung frühestens nach einem Jahr erklärt werden kann. Unter Berücksichtigung des Kündigungstermins und der Kündigungsfrist kann das befristete Mietverhältnis daher frühestens nach Ablauf von 16 Monaten der Vertragsdauer enden. Eine vor Jahresablauf erklärte Kündigung ist nicht unwirksam, sondern beendet das befristete Mietverhältnis analog § 33 Abs 1 MRG zum frühestmöglichen Zeitpunkt, dh nach 16 Monaten der Vertragsdauer.
Wohnungseigentum
Zubehör-Wohnungseigentum | 27.09.22
Auch ein Kfz-Abstellplatz als Wohnungseigentumsobjekt kann mit Zubehör-Wohnungseigentum verbunden werden. Die Widmung als Zubehör-Wohnungseigentum setzt neben der baulichen Trennung von Wohnungseigentums- und Zubehörobjekt nur voraus, dass das Zubehörobjekt ohne Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentums- oder Zubehörobjekte zugänglich und deutlich abgegrenzt ist. Die Zubehöreigenschaft folgt aus der Widmung und ist nicht von zusätzlichen Kriterien wie einer dienenden Funktion oder einem bestimmten Größenverhältnis zum Wohnungseigentumsobjekt abhängig. Daher kann ein 443 m2 großer Gartenanteil als Zubehör-Wohnungseigentum mit einem Kfz-Abstellplatz als Wohnungseigentumsobjekt verbunden werden.
Versicherungsrecht
Versicherungsschutz nur bei erwiesenem Kausalzusammenhang | 25.08.22
Laut Versicherungsbedingungen erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die Folgen der Kinderlähmung sowie der Frühsommer-Meningoencephalitis und Lyme-Borreliose, die durch Zeckenbiss übertragen werden. Voraussetzung ist ua, dass die Erkrankung serologisch festgestellt ist. Unabhängig davon, dass die klinisch diagnostizierte Neuroborreliose mit Bannwarth Syndrom nicht serologisch festgestellt wurde was nach den Versicherungsbedingungen Voraussetzung für den Versicherungsschutz wäre, konnte der Kl den Erregernachweis für eine durch einen Zeckenbiss übertragene Borrelieninfektion auch sonst nicht erbringen. Damit konnte der Kl den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen einem Zeckenbiss und einer dadurch übertragenen Lyme-Borreliose nicht beweisen. Die für den Versicherungsschutz notwendige Kausalität zwischen Zeckenbiss und Lyme-Borreliose steht gerade nicht fest. Der Eintritt des Versicherungsfalls ist aber vom Versicherten zu beweisen. Ohne Fehlbeurteilung ging das BerufungsG davon aus, dass eine bloße „Verdachtsdiagnose“ zwar durchaus klinische Praxis sein möge, jedoch nicht ausreicht, um den Versicherungsschutz zu begründen.
Mietrecht
Ausnahme b. Zweitwohnsitz | 04.07.22
§ 1 Abs 2 Z 4 MRG nimmt die Miete einer Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes aus. Maßgeblich ist nach stRsp nicht die tatsächliche Verwendung, sondern der ausdrücklich oder schlüssig vereinbarte Vertragszweck. Für eine konkludente Vereinbarung reicht es grundsätzlich aus, dass beide Parteien beim Vertragsabschluss von diesem Zweck ausgegangen sind.
Gewährleistung
Beweislast für Ablauf der Gewährleistungsfrist | 13.06.22
Die Beweislast für den Ablauf der Gewährleistungsfrist trifft den Übergeber! ...
Verkehrsrecht
Blick in den Rückspiegel b. Linksabbiegen | 08.03.22
Wenn ein Fahrzeuglenker die Absicht, nach links abzubiegen, durch Betätigen des Blinkers rechtzeitig angezeigt und sich vergewissert hat, dass niemand zum Überholen ansetzt, ist er grundsätzlich nicht zu einem weiteren Kontrollblick unmittelbar vor dem Abbiegevorgang verpflichtet.
Wettbewerbsrecht
Werbeslogan "Deine Nr. 1" | 22.02.22
Die Bekl wirbt iZm Sportnahrung nur mit dem Werbeslogan „Deine Nr. 1“ (und nicht auch mit der Werbeaussage „Nr. 1“). Damit liegt hier keine objektive Tatsachenbehauptung vor, sondern eine „subjektive Werbung“ (ein Werturteil). Nach der Rsp ist eine Ankündigung nicht isoliert zu betrachten, sondern in ihrem gesamten Wortlaut. Dieser umfasst auch das Possessivpronomen „Deine“, womit ausreichend zum Ausdruck kommt, dass nicht die Bewerbung als „Nr. 1“ ganz allgemein, sondern jene für den individuellen Adressaten gemeint ist.
Familienrecht
Vaterschaft bei Geburt während der eingetragenen Partnerschaft | 07.02.22
Gem § 144 Abs 1 Z 1 ABGB ist der Mann, der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, ex lege Vater des Kindes. Ob diese Regelung analog auf die Geburt eines Kindes während einer verschiedengeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft anzuwenden ist, bleibt offen. Wenn sich die Personenstandsbehörde weigert, den eingetragenen Partner der Mutter analog § 144 Abs 1 Z 1 ABGB als Vater einzutragen, muss im Verwaltungs(gerichts)weg vorgegangen werden.
Vereine
Vereinsschiedsgericht Zuständigkeit OGH? | 26.01.22
Aufgrund der vorgelegten Statuten steht fest, dass es sich beim "Vereinsschiedsgericht" um eine Schlichtungseinrichtung nach § 8 Abs 1 VerG 2002 handelt, zumal es sich aus Vereinsmitgliedern zusammensetzt und ein Organ des Vereins ist, das über alle Streitigkeiten entscheidet, die aus den Vereinsverhältnissen entstehen. Auf derartige Schlichtungseinrichtungen sind die Bestimmungen der §§ 577 ff ZPO nicht anwendbar (§ 577 Abs 4 ZPO). Die Entscheidung einer vereinsinternen Schlichtungsstelle ist daher auch kein Schiedsspruch iSd § 615 ZPO und der OGH für die Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs nicht zuständig.
Mietrecht
Kündigung b. nachteiligem Gebrauch | 18.01.22
Mieter, die einen erheblich nachteiligen Gebrauch von der Wohnung machen, können gekündigt werden. Ein kurioser Fall einer länger dauernden Verletzung oder Gefährdung der Substanz des Hauses mit Kündigungspotenzial beschäftigte nun den Obersten Gerichtshof – mit der Folge, dass eine Frau die Wohnung verliert. Die Mieterin einer Substandardwohnung hatte eine Dusche einbauen lassen, aber ohne Feuchtigkeitsisolierung. So kam es zu Wasserschäden in Wohnung und Stiegenhaus. Die ersten beiden Instanzen beurteilten die Aufkündigung als rechtswirksam, der OGH ließ keine außerordentliche Revision zu. Die Mieterin hatte argumentiert, nach dem Zugang der Kündigung ihr Verhalten geändert zu haben. Damit hatte sich aber schon die zweite Instanz auseinandergesetzt. Und dabei erkannt: Trotz Aufforderung der Hausverwaltung, die Dusche zu entfernen, waren Armatur, Schlauch und Brausekopf an der Wand geblieben – bloß die Duschtasse war weg. Darin noch keine nachhaltige Verhaltensänderung zu erkennen war für den OGH (3 Ob 150/21m) nicht korrekturbedürftig.
Eherecht
Unterhaltsanspruch trotz Verschuldens b. Scheidung | 18.01.22
Eine Ehe wurde aus Verschulden des Mannes geschieden. Weil er sich aber während der Beziehung um den Haushalt gekümmert hat und nun im Pflegeheim wohnt, muss ihm die frühere Gattin Geld überweisen.
Schadenersatz
Haftung des Veranstalters einer Demonstration f. Schäden | 23.12.21
Auch der Veranstalter einer Demonstration ist verpflichtet, alle möglichen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, sodass keine Gefahr für Teilnehmer oder Dritte von der Veranstaltung ausgeht. Zu diesen Verpflichtungen gehört es, im Vorfeld der Versammlung alle Sicherungsmaßnahmen zu setzen, damit Eskalationen vermieden werden können. Die Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters dürfen nicht überspannt werden, um nicht durch die generelle Übertragung des Risikos eines strafrechtswidrigen, vom Veranstalter aber letztlich nur begrenzt beeinflussbaren Verhaltens einzelner Versammlungsteilnehmer das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Versammlung übermäßig zu behindern.